Parteiengesetz neu: Worum geht es?

© Veit Dengler

Worum geht es bei der Novelle des Parteiengesetzes?

 

Das Parteiengesetz muss aufgrund einiger Unklarheiten, die auch vom Rechnungshof aufgezeigt wurden, repariert werden. Es geht darum, dass wir „rechtliche Graubereiche schließen“, wie es unser NEOS-Generalsekretär Douglas Hoyos-Trauttmansdorff formuliert hat, zum Beispiel über die Ausgaben von internationalen Parteiorganisationen (in unserem Fall die ALDE) in Österreich.  Die Judikatur des Unabhängigen Parteien-Transparenzsenats (UPTS) ist in manchen Teilen praxisfremd. Die Mehrzahl der Änderungen sind daher auch nicht wirklich strittig. 

 

Der problematische Teil sind konkrete Regelungen zur Bespielung von sozialen Medien. Bislang ist illegal, dass Büro- oder Kabinettsmitarbeiter die Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern bespielen.  Die Arbeitszeit, die öffentliche Bedienstete für die Partei aufwandten, galten als illegale Parteispenden.  Nun soll das ermöglicht werden.  In den Worten des Rechnungshofs in seiner Stellungnahme zur geplanten Novelle: “Die vorgeschlagene Regelung würde weiterhin zu einer - in Wahlkampfzeiten besonders problematischen - Vermischung der Sphären von Regierungs- und Parteiarbeit führen und Sachverhalte legitimieren, die den Tatbestand unzulässiger Spenden erfüllen. Parteispenden werden damit zu einer zulässigen (indirekten) Parteienforderung transformiert.” 

 

Hinzu kommt, dass es dazu laufende Verfahren gibt.  Auch NEOS wurde zu einer Geldstrafe verurteilt (€ 70.000 für die Social-Media-Accounts von Christoph Wiederkehr, als er Wiener Vizebürgermeister war), wie auch die ÖVP (€ 51.000 für die Betreuung der Konten von Bundeskanzler Karl Nehammer).  Die höchste Strafe fassten die Grünen aus: € 98.000 für die Konten von Werner Kogler und Alma Zadić. Alle drei Parteien haben gegen die Strafen berufen, das Verfahren läuft aktuell. 

  

Wegen des Günstigkeitsprinzips (bei einer Gesetzesänderung kommt die für den Beschuldigten günstigere Rechtsnorm zur Anwendung) würde eine Verabschiedung dieser Novelle daher auch bedeuten, dass die Strafzahlungen gegen die Parteien rückwirkend entfallen. 

 

 

Meine Einschätzung. 

 

Bei der Novelle des Parteiengesetz muss die Seele von unserer Partei bewahrt bleiben.  Österreich hat schon die höchste Parteienförderung in Europa; hier in Zeiten einer schweren Budgetkrise noch zuzulegen, ist nicht zu rechtfertigen.  Eine wenn auch kleine Erhöhung der Parteienförderung durch die Hintertür und eine Gesetzesänderung, durch die sich vier politische Parteien gegen sie ausgesprochenen Strafen rückwirkend selbst erlassen, ist alles, aber nicht NEOS-like.   

 

Hinzu kommt die Rückwirkung. Änderungen, die auch rückwirkend gelten sollen, sind rechtsstaatlich immer problematisch.  Wenn es gemacht wird, damit Parteien sich das Gesetz so richten, um Strafen zu vermeiden, gibt das ein schreckliches Bild ab. 

 

Zumal ist nichts davon im Regierungsprogramm zu lesen.  Es gibt also kein Thema mit Pakttreue. 

 

Es gäbe eine Reihe von anderen Möglichkeiten, das Problem zu lösen.  Der Rechnungshof in gewohnter Prägnanz: "Getrennte Accounts für die Regierungsarbeit einerseits und die Parteiarbeit andererseits sind bereits gute Praxis in anderen Ländern (z.B. Deutschland) und sollten folgerichtig auch in Österreich angestrebt werden. "  

 

Mal sehen, was in den letzten Gesprächen sich bis zum Plenum nächste Woche noch ändern wird.  Meine Meinung ist: in der Form sollten wir diesem Gesetz nicht zustimmen. 

 

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