Das Parteiengesetz ist verabschiedet.
© Veit Dengler
In meinem Blog letzte Woche habe ich meine wesentlichen Kritikpunkte an dem Entwurf ausgeführt – heute habe ich dafür gestimmt. Das muss ich natürlich erklären.
Besonders problematisch waren für mich die Passagen, die regeln, wie die Social-Media-Konten von Regierungsmitgliedern und anderen staatlichen Amtsträgern, aber auch von Volksvertreterinnen, bespielt werden. Dazu hatte der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) Strafen gegen Grüne, NEOS und ÖVP ausgesprochen. Die ursprüngliche Version der Gesetzesänderung sah vor, dass sich die politischen Parteien diese Strafen rückwirkend selbst erlassen hätten. Wie ich letzte Woche schrieb: “Wenn Parteien sich das Gesetz so richten, um Strafen zu vermeiden, gibt das ein schreckliches Bild ab.“ Auch aufgrund des großen öffentlichen Drucks ist diese Regelung gefallen. Die Strafen werden in 2. Instanz ausjudiziert.
Das zweite große Problem beim Gesetzesentwurf war für mich, dass (staatlich bezahlte) Büro- oder Kabinettsmitarbeiter die Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern bespielen dürfen. Der Rechnungshof meinte dazu, das sei eine Vermischung der Sphären von Regierungs- und Parteiarbeit und legitimiere Sachverhalte, „die den Tatbestand unzulässiger Spenden erfüllen. Parteispenden werden damit zu einer zulässigen (indirekten) Parteienforderung transformiert.”
Dieser Teil ist trotz meiner dezidiert vorgetragenen Einwände, vor allem was die implizite Erhöhung der in Österreich ohnedies unverschämt hohen Parteienförderung anlangt, im Gesetz geblieben. Das gefällt mir noch immer nicht, ich habe mich aber überzeugen lassen, dieses Problem nicht an den vergleichsweise kleinen Beträgen dieser Regelung anzupacken, sondern grundlegender.
Man muss sich das einmal vostellen: Die ÖVP hat im letzten Jahr € 89 Millionen Parteienförderung erhalten. CDU und CSU zusammen haben im zehnmal größeren Deutschland bei einem vergleichbaren Stimmanteil aber nur € 70 Millionen bekommen! Die ÖVP erhält also, umgelegt auf die Gesamtbevölkerung, zwölf bis dreizehn Mal so viel öffentliche Gelder wie ihre deutschen Schwesterparteien zusammen. Ähnlich bei den Sozialdemokraten: Während die SPÖ im letzten Jahr € 72 Millionen an öffentlichen Geldern bekommen hat, bekam die SPD € 57 Millionen.
Wir NEOS haben nun deswegen für das Budget 2027 das klare Ziel formuliert, die Parteienförderung zu kürzen. Damit werden auch alle Parteien einen aktiven Beitrag leisten, zukünftige Budgets nachhaltig zu entlasten.
Wegen dieses Commitments habe ich trotz des oben erwähnten Wermutstropfens dem verbesserten Entwurf des Parteiengesetzes zugestimmt.